
Firmengründung in den USA
Mit einer Firmengründung in den USA erschließen sich internationale Unternehmen einen der größten Binnenmärkte der Welt und gewinnen bei amerikanischen Kunden spürbar eine Glaubwürdigkeit. InterGest USA begleitet ausländische Unternehmen dabei seit 1997, heute vom Standort Dallas, Texas aus.
Was muss ich über die Firmengründung in den USA wissen?
Für ausländische Unternehmen ist in der Regel eine Corporation (C-Corp) die geeignete Rechtsform: Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, die Gesellschafter haften nur bis zur Höhe ihrer Kapitaleinlage. Ein gesetzliches Mindestkapital gibt es nicht; Empfehlenswert sind nur 1.000 USD (rund 870 €), um bei Banken und Geschäftspartnern Glaubwürdigkeit zu gewinnen. Die Gründung kostet rund 4.000 USD (etwa 3.500 €) und dauert etwa einen Monat. Der Ablauf umfasst fünf Schritte, von der Wahl des Gründungsstaats bis zum Bankkonto. Persönliches Erscheinen ist nicht nötig.
Sie interessieren sich auch für andere Länder, in denen InterGest vertreten ist? Mehr dazu finden Sie auf unserer Übersichtsseite Firmengründung im Ausland. Dort erwarten Sie eine Vergleichstabelle der gängigsten Rechtsformen sowie regionale Übersichten: beispielsweise zur Firmengründung in Deutschland , Firmengründung in Mexiko, Firmengründung in China oder Firmengründung in Indien .
Eine Übersicht aller Leistungen von InterGest finden Sie auf unserer Leistungsseite .

Welche Vorteile bietet die Firmengründung in den USA?
Der wichtigste Grund wird schnell genannt: Die USA sind einer der größten Binnenmärkte der Welt, und wer dort verkauft wird, wird mit einer eigenen Gesellschaft als Teil des Marktes wahrgenommen. Fünf weitere Punkte kommen hinzu, wobei ihr Gewicht vom Geschäftsmodell abhängt:
Glaubwürdigkeit: Eine US-Gesellschaft schafft Vertrauen bei Kunden, Lieferanten und Banken. Für viele Einkäufer ist ein amerikanischer Vertragspartner schlichte Voraussetzung.
Zahlungsverkehr: Rechnungen in US-Dollar, ein lokales Geschäftskonto und einfachere Zahlungen zwischen Tochter und Mutterhaus.
Lieferkette: Wer lokal eingekauft oder produziert wird, macht sich unabhängig von Zöllen und Einfuhrabgaben, die sich zuletzt häufig geändert haben. Für reine Dienstleister wiegt der Punkt weniger.
Visa-Perspektive: Mit einer US-Tochtergesellschaft lässt sich unter bestimmten Umständen ein Arbeitsvisum für Mitarbeitende des Mutterhauses beantragen.
Freihandelszone: Über das USMCA-Abkommen ist der Zugang zu den Nachbarmärkten Kanada und Mexiko geregelt.
Ehrlicherweise gehört auch das dazu: US-Tochtergesellschaften unterliegen der Doppelbesteuerung: Körperschaftsteuer auf Bundes- und, wo zutreffend, auf Einzelstaatenebene, dazu die Besteuerung der Dividenden.
Der wichtigste Grund wird schnell genannt: Die USA sind einer der größten Binnenmärkte der Welt, und wer dort verkauft wird, wird mit einer eigenen Gesellschaft als Teil des Marktes wahrgenommen. Fünf weitere Punkte kommen hinzu, wobei ihr Gewicht vom Geschäftsmodell abhängt:
Glaubwürdigkeit: Eine US-Gesellschaft schafft Vertrauen bei Kunden, Lieferanten und Banken. Für viele Einkäufer ist ein amerikanischer Vertragspartner schlichte Voraussetzung.
Zahlungsverkehr: Rechnungen in US-Dollar, ein lokales Geschäftskonto und einfachere Zahlungen zwischen Tochter und Mutterhaus.
Lieferkette: Wer lokal eingekauft oder produziert wird, macht sich unabhängig von Zöllen und Einfuhrabgaben, die sich zuletzt häufig geändert haben. Für reine Dienstleister wiegt der Punkt weniger.
Visa-Perspektive: Mit einer US-Tochtergesellschaft lässt sich unter bestimmten Umständen ein Arbeitsvisum für Mitarbeitende des Mutterhauses beantragen.
Freihandelszone: Über das USMCA-Abkommen ist der Zugang zu den Nachbarmärkten Kanada und Mexiko geregelt.
Ehrlicherweise gehört auch das dazu: US-Tochtergesellschaften unterliegen der Doppelbesteuerung: Körperschaftsteuer auf Bundes- und, wo zutreffend, auf Einzelstaatenebene, dazu die Besteuerung der Dividenden.
Der wichtigste Grund wird schnell genannt: Die USA sind einer der größten Binnenmärkte der Welt, und wer dort verkauft wird, wird mit einer eigenen Gesellschaft als Teil des Marktes wahrgenommen. Fünf weitere Punkte kommen hinzu, wobei ihr Gewicht vom Geschäftsmodell abhängt:
Glaubwürdigkeit: Eine US-Gesellschaft schafft Vertrauen bei Kunden, Lieferanten und Banken. Für viele Einkäufer ist ein amerikanischer Vertragspartner schlichte Voraussetzung.
Zahlungsverkehr: Rechnungen in US-Dollar, ein lokales Geschäftskonto und einfachere Zahlungen zwischen Tochter und Mutterhaus.
Lieferkette: Wer lokal eingekauft oder produziert wird, macht sich unabhängig von Zöllen und Einfuhrabgaben, die sich zuletzt häufig geändert haben. Für reine Dienstleister wiegt der Punkt weniger.
Visa-Perspektive: Mit einer US-Tochtergesellschaft lässt sich unter bestimmten Umständen ein Arbeitsvisum für Mitarbeitende des Mutterhauses beantragen.
Freihandelszone: Über das USMCA-Abkommen ist der Zugang zu den Nachbarmärkten Kanada und Mexiko geregelt.
Ehrlicherweise gehört auch das dazu: US-Tochtergesellschaften unterliegen der Doppelbesteuerung: Körperschaftsteuer auf Bundes- und, wo zutreffend, auf Einzelstaatenebene, dazu die Besteuerung der Dividenden.

Welche Vorteile bietet die Firmengründung in den USA?
Der wichtigste Grund wird schnell genannt: Die USA sind einer der größten Binnenmärkte der Welt, und wer dort verkauft wird, wird mit einer eigenen Gesellschaft als Teil des Marktes wahrgenommen. Fünf weitere Punkte kommen hinzu, wobei ihr Gewicht vom Geschäftsmodell abhängt:
Glaubwürdigkeit: Eine US-Gesellschaft schafft Vertrauen bei Kunden, Lieferanten und Banken. Für viele Einkäufer ist ein amerikanischer Vertragspartner schlichte Voraussetzung.
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Lieferkette: Wer lokal eingekauft oder produziert wird, macht sich unabhängig von Zöllen und Einfuhrabgaben, die sich zuletzt häufig geändert haben. Für reine Dienstleister wiegt der Punkt weniger.
Visa-Perspektive: Mit einer US-Tochtergesellschaft lässt sich unter bestimmten Umständen ein Arbeitsvisum für Mitarbeitende des Mutterhauses beantragen.
Freihandelszone: Über das USMCA-Abkommen ist der Zugang zu den Nachbarmärkten Kanada und Mexiko geregelt.
Ehrlicherweise gehört auch das dazu: US-Tochtergesellschaften unterliegen der Doppelbesteuerung: Körperschaftsteuer auf Bundes- und, wo zutreffend, auf Einzelstaatenebene, dazu die Besteuerung der Dividenden.
Der wichtigste Grund wird schnell genannt: Die USA sind einer der größten Binnenmärkte der Welt, und wer dort verkauft wird, wird mit einer eigenen Gesellschaft als Teil des Marktes wahrgenommen. Fünf weitere Punkte kommen hinzu, wobei ihr Gewicht vom Geschäftsmodell abhängt:
Glaubwürdigkeit: Eine US-Gesellschaft schafft Vertrauen bei Kunden, Lieferanten und Banken. Für viele Einkäufer ist ein amerikanischer Vertragspartner schlichte Voraussetzung.
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Lieferkette: Wer lokal eingekauft oder produziert wird, macht sich unabhängig von Zöllen und Einfuhrabgaben, die sich zuletzt häufig geändert haben. Für reine Dienstleister wiegt der Punkt weniger.
Visa-Perspektive: Mit einer US-Tochtergesellschaft lässt sich unter bestimmten Umständen ein Arbeitsvisum für Mitarbeitende des Mutterhauses beantragen.
Freihandelszone: Über das USMCA-Abkommen ist der Zugang zu den Nachbarmärkten Kanada und Mexiko geregelt.
Ehrlicherweise gehört auch das dazu: US-Tochtergesellschaften unterliegen der Doppelbesteuerung: Körperschaftsteuer auf Bundes- und, wo zutreffend, auf Einzelstaatenebene, dazu die Besteuerung der Dividenden.
Der wichtigste Grund wird schnell genannt: Die USA sind einer der größten Binnenmärkte der Welt, und wer dort verkauft wird, wird mit einer eigenen Gesellschaft als Teil des Marktes wahrgenommen. Fünf weitere Punkte kommen hinzu, wobei ihr Gewicht vom Geschäftsmodell abhängt:
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Lieferkette: Wer lokal eingekauft oder produziert wird, macht sich unabhängig von Zöllen und Einfuhrabgaben, die sich zuletzt häufig geändert haben. Für reine Dienstleister wiegt der Punkt weniger.
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Freihandelszone: Über das USMCA-Abkommen ist der Zugang zu den Nachbarmärkten Kanada und Mexiko geregelt.
Ehrlicherweise gehört auch das dazu: US-Tochtergesellschaften unterliegen der Doppelbesteuerung: Körperschaftsteuer auf Bundes- und, wo zutreffend, auf Einzelstaatenebene, dazu die Besteuerung der Dividenden.
Der wichtigste Grund wird schnell genannt: Die USA sind einer der größten Binnenmärkte der Welt, und wer dort verkauft wird, wird mit einer eigenen Gesellschaft als Teil des Marktes wahrgenommen. Fünf weitere Punkte kommen hinzu, wobei ihr Gewicht vom Geschäftsmodell abhängt:
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Ehrlicherweise gehört auch das dazu: US-Tochtergesellschaften unterliegen der Doppelbesteuerung: Körperschaftsteuer auf Bundes- und, wo zutreffend, auf Einzelstaatenebene, dazu die Besteuerung der Dividenden.

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Ehrlicherweise gehört auch das dazu: US-Tochtergesellschaften unterliegen der Doppelbesteuerung: Körperschaftsteuer auf Bundes- und, wo zutreffend, auf Einzelstaatenebene, dazu die Besteuerung der Dividenden.
Der wichtigste Grund wird schnell genannt: Die USA sind einer der größten Binnenmärkte der Welt, und wer dort verkauft wird, wird mit einer eigenen Gesellschaft als Teil des Marktes wahrgenommen. Fünf weitere Punkte kommen hinzu, wobei ihr Gewicht vom Geschäftsmodell abhängt:
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Lieferkette: Wer lokal eingekauft oder produziert wird, macht sich unabhängig von Zöllen und Einfuhrabgaben, die sich zuletzt häufig geändert haben. Für reine Dienstleister wiegt der Punkt weniger.
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Ehrlicherweise gehört auch das dazu: US-Tochtergesellschaften unterliegen der Doppelbesteuerung: Körperschaftsteuer auf Bundes- und, wo zutreffend, auf Einzelstaatenebene, dazu die Besteuerung der Dividenden.
Der wichtigste Grund wird schnell genannt: Die USA sind einer der größten Binnenmärkte der Welt, und wer dort verkauft wird, wird mit einer eigenen Gesellschaft als Teil des Marktes wahrgenommen. Fünf weitere Punkte kommen hinzu, wobei ihr Gewicht vom Geschäftsmodell abhängt:
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Lieferkette: Wer lokal eingekauft oder produziert wird, macht sich unabhängig von Zöllen und Einfuhrabgaben, die sich zuletzt häufig geändert haben. Für reine Dienstleister wiegt der Punkt weniger.
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Freihandelszone: Über das USMCA-Abkommen ist der Zugang zu den Nachbarmärkten Kanada und Mexiko geregelt.
Ehrlicherweise gehört auch das dazu: US-Tochtergesellschaften unterliegen der Doppelbesteuerung: Körperschaftsteuer auf Bundes- und, wo zutreffend, auf Einzelstaatenebene, dazu die Besteuerung der Dividenden.

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Der wichtigste Grund wird schnell genannt: Die USA sind einer der größten Binnenmärkte der Welt, und wer dort verkauft wird, wird mit einer eigenen Gesellschaft als Teil des Marktes wahrgenommen. Fünf weitere Punkte kommen hinzu, wobei ihr Gewicht vom Geschäftsmodell abhängt:
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Lieferkette: Wer lokal eingekauft oder produziert wird, macht sich unabhängig von Zöllen und Einfuhrabgaben, die sich zuletzt häufig geändert haben. Für reine Dienstleister wiegt der Punkt weniger.
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Ehrlicherweise gehört auch das dazu: US-Tochtergesellschaften unterliegen der Doppelbesteuerung: Körperschaftsteuer auf Bundes- und, wo zutreffend, auf Einzelstaatenebene, dazu die Besteuerung der Dividenden.
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FREE BOOK BY PETER ANTERIST
The 11 most expensive mistakes when starting a business abroad
Peter Anterist, CEO of InterGest Worldwide GmbH, has distilled the experience of more than 50 years of international company formation practice and projects in 50+ countries into a book: Fail in Foreign Trade. 11 typical pitfalls when starting a business abroad, from bogus self-employment and transfer pricing to compliance, and how international companies avoid them.


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Der wichtigste Grund wird schnell genannt: Die USA sind einer der größten Binnenmärkte der Welt, und wer dort verkauft wird, wird mit einer eigenen Gesellschaft als Teil des Marktes wahrgenommen. Fünf weitere Punkte kommen hinzu, wobei ihr Gewicht vom Geschäftsmodell abhängt:
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